Der Besuch der Deutschen Schuhfachschule ist nur mit einer fachspezifischen Vorbildung möglich. Es bestehen drei Möglichkeiten:

1. Möglichkeit:

Abschlusszeugnis einer einschlägigen Ausbildung als Schuhfertiger/-in, Schuhmacher/-in, Orthopädie-Schuhmacher/-in, Schuh- und Lederwarenstepper/-in oder Fachkraft für Lederverarbeitung

und

einschlägige Berufspraxis (mind. 12 Monate) (siehe FAQ)

2. Möglichkeit:

Bescheinigte einschlägige Berufspraxis (mind. 5 Jahre)

3. Möglichkeit:

Nicht einschlägige Berufsausbildung (siehe FAQ)

und

einschlägige Berufspraxis (mind. 12 – 24 Monate)

Für ausländische Bewerber gilt zusätzlich:

  • Eine angemessene Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird vorausgesetzt. Dies muss mit einem Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden.
  • Nicht-EU-Mitglieder müssen nach erfolgter Zulassung zum Fachschulstudium eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (Visum).

Bewerbungen müssen spätestens bis zum 1. März des Jahres eingehen, in welchem der Schulbesuch angestrebt wird.